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DICHTIGKEITS-PRÜFUNG
Alles dicht-oder was?
Welches Ziel verfolgt eigentlich das geplante Gesetz zur Dichtheitsprüfung?
(KIEL) Der Gesetz-Entwurf zur Dichtheitsprüfung sorgt mittlerweile im ganzen Land für Wirbel. Überall sprechen Bürger darüber, dass in Schleswig-Holstein das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung eingeschränkt werden soll. Jetzt sehen auch SPD und FDP in Sachen Dichtigkeitsprüfung (§ 30 Abs.4 und 5 Entwurf-Landeswassergesetz) noch Beratungs- und Nachbesserungsbedarf. Die CDU fordert Genauigkeit vor Schnelligkeit.
Die FDP veröffentlichte am 17. Februar 2010 diese Erklärung:
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Die SPD gab am gleichen Tag folgende Erklärung ihrer Landtagsabgeordneten Marion Seller heraus:
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Die CDU veröffentlichte am 17. Februar 2010 folgende Erklärung:
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Die INTERESSENGEMEINSCHAFT unterstützt diese Entwicklung und trägt dazu folgende Argumente vor:
1. Obwohl es sich bei § 30 Absätze 4 und 5 Entwurf-Landeswassergesetz um eine völlig neue Regelung handelt, enthält die Gesetzesbegründung sonderbarerweise keinerlei Angaben zum Schutzzweck und zur Zielsetzung der Regelung. Die Frage, warum brauchen wir eigentlich das Gesetz zur Dichtheitsprüfung in Schleswig-Holstein bleibt damit offen!
Während die SPD in ihrer oben gezeigten Pressemitteilung vom 17.Februar 2010 darin eine Vorschrift zum Grundwasserschutz sieht, sehen andere - beispielsweise Finanzminister Wiegard (CDU) - darin eine Vorschrift, die die Kosten für die Abwasserklärung senken soll, indem kein Frischwasser in die Abwasserleitungen gelangen soll.
In beiden Fällen wäre doch wohl das Mindeste, dass dem Gesetzesvorhaben gesicherte und belegbare Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und in welchem Maße landesweit durch private Abwasseranlagen das Grundwasser überhaupt beeinträchtigt wird bzw. in welcher Kosten-Nutzen-Relation der mögliche Aufwand für Dichtheitsprüfungen und deren Anschlusskosten zu möglichen Einsparungen bei der Abwasserklärung stehen. Auch auf die Kausalitätsfragen müssten hinreichende Antworten gegeben werden können.
Eines dürfte jedoch gewiss sein:
Solange die Zielsetzung eines neuen Gesetzes nicht definiert ist, lässt sich auch dessen Sinnhaftigkeit nicht ernsthaft diskutieren. Ansonsten würde nach dem Motto verfahren: "Wir haben zwar das Ziel aus den Augen verloren, aber dafür erhöhen wir jetzt die Anstrengungen!"
Der Begründungsmangel legt vielmehr die Vermutung nahe, dass es sich lediglich um ein staatlich angeschobenes Konjunkturprogramm zu Gunsten der Rohr-Branche auf dem Rücken der Hauseigentümer handelt, was man natürlich ungern in eine Gesetzesbegründung schreiben würde. Ein neuer Fall von "Klientel-Politik"?
Federführend bei dem Gesetz-Entwurf zur Dichtheitsprüfung soll die CDU sein.
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) teilte auf Anfrage bereits am 10. November 2009 mit:
xxxxxxxxxxxxx"im Gespräch ist, dass die Gemeinden die Dichtheitsprüfung als
xxxxxxxxxxxxxgebührenpflichtige Aufgabe übernehmen, und dies zur Bündelung
xxxxxxxxxxxxxder Nachfrage und einem offenen Ausschreibungsverfahren führen
xxxxxxxxxxxxxwürde."
Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch der Gesetzes-Vorschlag und es wird auch deutlich, dass seit langem (Oktober/November 2009) an der Novellierung des Landeswassergesetzes gearbeitet wurde.
Deutlich wird dadurch auch, dass die CDU (-Spitze in Schleswig-Holstein) offenbar um jeden Preis die Dichtheitsprüfung einführen will.
Um sicherzustellen, dass auch ja lückenlose, flächendeckende Dichtheitsprüfungen stattfinden, kam man wohl auf die glorreiche Idee, eine gebührenpflichtig Aufgabe der Gemeinden daraus zu machen. Dieses Ziel ist offenbar für die CDU so wichtig, dass selbst Grundrechtseinschränkungen dafür in Kauf genommen werden sollen!
Die spannende Frage ist doch: Welche überragenden Interessen der CDU stecken
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxhinter dieser Zielsetzung?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxSind es parteipolitische Interessen?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxWirtschaftliche Interessen?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxGemeinwohlinteressen?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxBürger-Interessen scheinen es wohl nicht zu sein und
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxleider gibt die Gesetzesbegründung darüber auch keinen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxAufschluß.
Gesetz-Entwurf höchst zwefeilhaft!
2. Die Neu-Regelung möchte aus der Dichtigkeitsprüfung eine gebührenpflichtige Aufgabe der Gemeinde machen, was aber gegen das neue Wasserhaushaltsgesetz verstoßen dürfte, nach welchem die Überwachung von Abwasseranlagen vom Betreiber der Abwasseranlage "selbst zu überwachen" ist.
3. Die beabsichtigte Regelung dürfte auch in den Bereich der "Anlagensicherheit" eingreifen und ist damit im Sinne von Art. 72 Abs.3 Nr. 5 Grundgesetz "anlagenbezogen" mit der Folge, dass das Land keine abweichenden Regelungen zum Bundesrecht schaffen darf. Die näheren Einzelheiten zu den Anforderungen an die Anlagensicherheit bleiben aber einer Regelung durch Bundesverordnung vorbehalten.
4. Die beabsichtigte Regelung möchte in den Schutzbereich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) eingreifen(!!) und dürfte damit gegen Art. 13 Abs. 7 GG verstoßen und folglich unwirksam sein.
Die INTERESSENGEMEINSCHAFT fordert daher die Streichung von § 30 Abs. 4 und 5 aus dem Entwurf zum Landeswassergesetz.