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DICHTIGKEITS-PRÜFUNG
(BRÜSSEL) Oft wird behauptet, es gäbe eine EU-Richtlinie, wonach alle Abwasserleitungen bis zum Jahre 2015 und danach alle 20 Jahre ein Dichtheitsprüfung unterliegen sollen. Die Landesregierungen hätten zu entscheiden, ob und wie auch private Abwasserleitungen geprüft werden müssten. ALLES FALSCH!
Auf eine Anfrage, teilte die Europäische Kommission mit Schreiben vom 6.Oktober 2009 mit:
Ausriss aus dem Schreiben der Europäischen Schreiben.
Für das komplette Schreiben einfach auf den Ausriss klicken.
Wenn Ihnen also jemand in Schleswig-Holstein das "Märchen" mit der EU-Richtlinie und der Dichtheitsprüfung erzählt, verweisen Sie einfach auf das Schreiben der Europäischen Kommission.
HIER bekommen Sie das Dokument auch zum Ausdrucken.
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