BÜROKRATIE - IRRSINN - die Interessengemeinschaft


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NRW - Seite 2

Alles dicht - oder was?


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15.November 2011

Rechts-Professor der Universität Köln bestätigt INTERESSENGEMEINSCHAFT:

"Regelungen zur Dichtheitsprüfung in § 61a LWG NRW sind verfassungswidrig" !


Ausriss aus dem Aufsatz des Rechts-Experten Prof. Dr. Stefan Muckel von der Universität Köln zur NRW-Regelung der Dichtheitsprüfung



(Köln) Der von der INTERESSENGEMEINSCHAFT beauftragte Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner hatte bereits beim 3. Deutschen Tag der Grundstücksentwässerung am 25.Mai diesen Jahres in Dortmund erstmals öffentlich gewarnt: Die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung ist rechtswidrig und nicht anwendbar! Doch Politik und Kanal-Lobby äußerten Zweifel, missachteten den Vortrag und versuchten dem Bürger weiter ihr milliardenschweres Lieblingsprojekt aufzudrücken. Jetzt findet die Aussage der INTERESSENGEMEINSCHAFT die klare rechtliche Bestätigung durch den renommierten Universitäts-Rechtsexperten Prof. Dr. Stefan Muckel, der an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln Öffentliches Recht lehrt.

In einem ausführlichen Aufsatz, der demnächst unter dem Titel:
"Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW trotz fehlender Landeskompetenz für Regelungen zu Abwasseranlagen?" im Heft 1/2012 der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl.) erscheint und dem ein Gutachten für den Haus- und Grundeigentümerverein Solingen e.V. voraus ging, kommt er zu dem klaren Ergebnis:

"Die gesetzlichen Regelungen über die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen in § 61a LWG NRW sind in formeller Hinsicht verfassungswidrig."

Die Bürger fragen sich nun verwundert, warum eigentlich die zahlreichen Juristen in den Landes-Ministerien nicht zu den gleichen Einsichten und rechtlichen Erkenntnissen fähig sind? Können sie es nicht oder dürfen sie es nicht?

Und
Umweltminister Johannes Remmel (DIE GRÜNEN) muss sich fragen lassen, warum er eigentlich die rechtlichen Einwände nicht ernst genommen hat?

Steht sein
politisches Wunschdenken oder stehen gar Lobby-Interessen, wenn es um Milliarden geht, über der Verfassung?

Tatsache ist, dass sich die NRW-Spitzen-Landespolitiker nicht nur gegen Bürgerinteressen und gegen den gesunden Menschenverstand gestellt haben und immer noch stellen, sondern auch den Verfassungsbruch zu riskieren scheinen!
Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT sagt dazu: "Wehret den Anfängen!"


Info Rechtsprofessor Dr. Stefan Muckel:
Prof. Dr. Muckel (50) gilt als einer der führenden Rechts-Experten in Deutschland. So ist er Mitautor der „Fälle zum Bau- und Raumordnungsrecht“ aus der JuS-Schriftenreihe des Hauses Beck. In der Reihe "Grundrisse des Rechts" veröffentlichte er nach seinem Buch „Sozialrecht“ auch den Band „Öffentliches Baurecht“.
Mehr auf der Internetseite der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln


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5.Oktober 2011

Riesen-Erfolg! Bürgervernunft bringt Politik zum Umdenken:

NUN AUCH CDU FÜR AUSSETZUNG DER DICHTHEITSPRÜFUNG !


Ausriss des Schreibens der CDU-Landtagsfraktion an Minister Remmel (GRÜNE) zur umstrittenen Dichtheitsprüfung.
KLICKEN Sie darauf, können Sie es komplett lesen.


(Düsseldorf) Für Minister Johannes Remmel (Grüne) wird bei der Dichtheitsprüfung die Luft immer dünner. Erst wollte er keine Verantwortung für wachsweiche Antworten seines Ministeriums zur Rechtslage beim Rohrtest übernehmen, dann beantragte die Fraktion DIE LINKE beim Landtag ein Rechtsgutachten dazu. Jetzt macht auch noch die CDU-Landtagsfraktion einen Rückzieher und fordert erstmals die sofortige Aussetzung der Dichtheitsprüfung.

In einem Brief vom 29.September 2011 an Minister Remmel schreibt die CDU-Landtagsfraktion: "Wir haben angesichts dieser Entwicklung nicht das Vertrauen, dass die Landesregierung in einer sehr heikel und seit mehreren Legistaturperioden strittigen Frage den richtigen, bürgerfreundlichen Weg einschlagen will. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Aussetzung der Maßnahmen für den richtigen Weg."

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT begrüßt diese Entwicklung. Sie ist Beleg dafür, dass Bürgerengagement sich auszahlt. Sprecher Horst Heuberger: "Auch die Landesregierung sollte ebenso wie die CDU endlich die Tragweite und das Gewicht der Bürgerproteste gegen die unsinnige Dichtigheitsprüfung erkennen und das Konjunkturprogramm für die Kanal-Branche nicht weiter verfolgen."




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23.September 2011

Hält Minister Remmel die NRW-Dichtheitsprüfung für rechtswidrig?

DIESE WACHSWEICHEN ANTWORTEN MUSS EINE MITARBEITERIN UNTERSCHREIBEN...


Das Schreiben aus dem Ministerium von Johannes Remmel (Grüne). KLICKEN Sie darauf, können Sie es komplett lesen.


(Düsseldorf) Er will den Bürgern in ganz Nordrhein-Westfalen eine Milliarden-Dichtheitsprüfung aufdrücken - sehr zur Freude der Kanalbranche. Doch zur Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit seines Vorhabens will er lieber keine direkte Verantwortung übernehmen und schickt eine Mitarbeitrin bei der schriftlichen Beantwortung von Rechtsfragen vor.

Minister Johannes Remmel (Grüne) hatte bereits im Mai von der INTERESSENGEMEINSCHAFT vier unbequeme Fragen zur Gesetzeslage bei der Dichtheitsprüfung gestellt bekommen. Er antworte bis heute nicht. Ein Bürger erhielt immerhin nach drei Monaten (!!!) Post aus dem Ministerium. Und obwohl Minister Remmel persönlich angeschrieben wurde, lässt er lieber eine Mitarbeiterin antworten.

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hat die Stellungnahme des Ministeriums vorliegen.
Fazit: Mächtig dünne, wachsweiche und äußerst ausweichende Antworten...

HERR MINISTER REMMEL, WAS IST DA BEI DER DICHTHEITSPRÜFUNG FAUL?

Nach dem Lesen des Briefes aus dem Ministerium kann man nur festhalten:

1. Der NRW-Umweltminister Remmel hält die Angelegenheit offenbar
entweder für nicht wichtig genug, um die Antwort seines Ministeriums selbst zu unterschreiben oder er „kneift“ ganz einfach, worauf die Antworten des Ministeriums inhaltlich schließen lassen:

2. Die klare und präzise Frage, ob die Vorschriften des WHG nicht die
Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen vorschreiben, wird (leider) nicht beantwortet.

Stattdessen werden
unstrittige Gesetzesinhalte des WHG widergegeben und in § 61a LWG eine Konkretisierung dieser Vorschriften gesehen, was aber nicht die Frage war.

Die eigentliche Antwort des Ministeriums auf diese Frage ist darin zu sehen,dass sich das Umweltministerium nach über 3-monatiger Bearbeitungszeit ganz offensichtlich
nicht in der Lage gesehen hat, die Rechtsfrage zu verneinen,

3. Auch die Frage 2, ob in NRW nicht
unterschiedliche Regelungen für private und öffentliche Abwasseranlagen bestehen, wird höchst ausweichend und nur indirekt unter Beschreibung diejenigen Regeln beantwortet, die ausschließlich für Kommunen gelten, was faktisch einer Bejahung der Frage gleichkommt,


4. Nur die Frage 3, ob die NRW-Regelungen nicht von den Regelungen des WHG abweichen und damit gegen Art. 72 Abs.3 Nr.5 GG verstoßen, wird klar mit der Begründung verneint,
dass die Landesregelungen den Bundesregelungen ja nicht widersprächen, sondern diese nur konkretisieren würden.

Rechts-Experte Rolf Finkbeiner von der INTERESSENGEMEINSCHAFT sagt: "
Dabei wird allerdings rechtsirrtümlich verkannt, dass es grundgesetzlich nicht auf „widersprechen“ oder „konkretisieren“ ankommt, sondern nach dem Wortlaut des Grundgesetzes auf ein „Abweichen“, welches ausdehnend oder einschränkend sein kann.

Auch der Hinweis auf die Gesetzesbegründung der Bundesregierung zum neuen WHG kann die Auffassung des Umweltministeriums nicht entscheidend stützen, weil Gesetzesbegründungen keine Gesetzeskraft haben, sondern allenfalls zur Auslegung von Gesetzen herangezogen werden können.

Begründungserwägungen in einer Gesetzesbegründung, die keinen Niederschlag im Gesetz selbst gefunden haben oder gar dem Gesetz objektiv widersprechen, sind außerdem rechtlich irrelevant.

Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die zitierte Gesetzesbegründung nicht nur mit einem einfachen Gesetz kollidiert,
sondern mit der Verfassung in Art. 72 Abs.3 Nr.5 GG."


5. Die Frage 4, ob das
NRW-Umweltministerium die Regelung von § 61a LWG NRW ab 01.03.2010 weiterhin für anwendbar hält, wird damit beantwortet, dass die NRW-Vorschrift aus Sicht des Bundesumweltministeriums gesetzeskonform und angemessen sei.

Abgesehen davon, dass es dafür
keinen Beleg gibt, wurde auch hier einer präzisen Antwort auf die Frage nach der Auffassung der NRW-Umweltministeriums plump ausgewichen.

Alles in allem zeigen diese Tatsachen, dass sich
der Minister bei diesen Rechtsfragen lieber nicht persönlich festlegen wollte und die wachsweichen und ausweichenden Antworten einer nachgeordneten Beamtin überlassen hat. Diese ist auch ein Beleg dafür, für wie schwach er seine eigene Rechtsposition hält!

Ob der Minister das politische und persönliche Format hat, dies bald einzugestehen, bleibt abzuwarten. Bei anderen Politiker hat man auch schon erlebt, dass sie plötzlich auf lukrative Posten in die Wirtschaft wechselten.

HERR REMMEL, SEIEN SIE SICHER: DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT WIRD GANZ GENAU HINGUCKEN, OB SIE GEMEINWOHLINTERESSEN ODER LOBBY-INTERESSEN VERTRETEN !

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8.Juli 2011

Jetzt gibt es den ersten Song zum Bürgerprotest gegen die umstrittene Dichtheitsprüfung:

MINISTER REMMEL, HÖREN SIE DAS DOCH EINMAL AN!


(Voerde) Ab sofort gibt es auch einen Song zum gewaltigen Bürgerprotest gegen die Dichtheitsprüfung, welche einige Politiker immer noch den Bürgern in NRW aufdrücken möchten. Allen voran: Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Das Lied zur Dichtheitsprüfung stammt von
Hans- Peter Bergmann aus Voerde am Niederrhein (37.000 Einwohner). Ganz in der Nähe liegt Dinslaken. Ab sofort ist der Song über das Videoportal Youtube im Internet abrufbar.

Der Hobbysänger: "Gebt die Info ruhig auch an eure Freunde und Bekannten weiter, die in anderen Städten leben usw.! In vielen Städten wissen die Bürger noch gar nichts von Ihrem „Glück“! Je mehr Leute sich wehren, umso größer auch die Chance etwas zu erreichen!"

Aber sehen und hören Sie selbst:


Zum STARTEN unter dem Video auf die erste Taste links (Rechts-Pfeil) drücken!

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8.Juli 2011

Große Enttäuschung über "Experten-Anhörung" im Landtag. Offener Brief eines Bürgers:

"SIE WERDEN UNS NICHT MEHR LOS, WIR ABER SIE"


(Herford) Nach den massiven Protesten gegen die höchst umstrittene Dichtheitsprüfung lud der Landtag in Düsseldorf am 7.Juli 2011 zur Expertenanhörung. Doch sollte das alles nur eine Alibi-Veranstaltung sein, um die aufgebrachten Bürger in Nordrhein-Westfalen zu beruhigen, die nach dem Willen der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen mehr als 100 Milliarden an die Kanal-Branche zahlen sollen?

Vielleicht erklärt sich auch so, warum Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) durch einen Mitarbeiter bereits Wochen vor der "Expertenanhörung" per Erlass versuchte, den Bürgern die teure und umstrittene Dichtheitsprüfung aufdrücken oder sollte man besser sagen, "schmackhaft" zu machen.

Lesen Sie zur "Expertenanhörung" den offenen Brief eines Bürgers. Vielleicht kommt dann auch so mancher Politiker zur Einsicht, dass es bei der Dichtheitsprüfung wohl nicht um Umweltschutz, sondern in erster Linie darum geht, dass die Kanalbranche sich ihre Kasse füllt - zulasten der Bürger!


Wolfgang Kretschmann von der Bürgerinitiative "Bürger für Herford" schreibt am 7.Juli per E-Mail an:





  • Der offene Brief von Herrn Kretschmann an die Politik zum Ausdrucken - HIER


  • LESEN Sie zur "Experten-Anhörung" auch einen Brief eines anderen Bürgers - HIER


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22.Juni 2011

Minister Remmel (Grüne) gerät bei seinem milliardenschweren Lieblingsprojekt immer mehr in Bedrängnis:

PETITIONSAUSSCHUSS HAT ZWEIFEL AM SINN DER NRW-DICHTHEITSPRÜFUNG



Ausriss Schreiben des Petitionsausschusses des Düssseldorfer Landtags vom 16.Juni 2011
(Geschäftszeichen I.3/15-P-2011-02678-00)


(Düsseldorf) Ein vernichtenderes Urteil kann man wohl kaum fällen. Der Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages attestierte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) jetzt, bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung seine Hausaufgaben schlecht gemacht zu haben.

Viele Bürger aus ganz Nordrhein-Westfalen hatten sich zuvor an den Petitionsausschuss gewandt. Die Mitglieder (Parlamentarierer von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKEN) prüften die fundierten Eingaben, die sehr guten Sachvorträge. Jetzt erhielt Klaus Lau, ein Bürger aus Mönchengladbach, schriftlich folgende Antwort.


Der Petitionsausschuss der Landtags in Düsseldorf schreibt:



Weiterer Ausriss Schreiben Petitionsausschuss vom 16.Juni 2011


Dann folgt der besonders beachtenswerte Passus (siehe Ausriss oben):


Der Petitionsauschuss verfolgt aufmerksam die öffentliche Kritik an der Dichtheitsprüfung und bittet die Landesregierung (Ministerium für ... Umwelt...- also Herr Minister Johannes Remmel, Anm. der INTERESSENGEMEINSCHAFT) um wissenschaftlich belastbare Äußerungen über die tatsächlichen Gefahren, die von Leckagen aus Hausanschlüssen entstehen. können. Nach Auffassung des Ausschusses ist nur der Nachweis objektiver Gefahren durch defekte Leitungen Grundvoraussetzung für die Einsicht der Hauseigentümer entsprechend hohe Mittel für die Sanierung bereit zu stellen.

Dann folgt:


Weiterer Ausriss Schreiben Petitionsausschuss vom 16.Juni 2011


DEUTLICHER GEHT ES WOHL KAUM NOCH:
Der Petitionsauschuss "bittet den Fachausschuss, sich insbesondere mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Gesetzesänderung erforderlich ist.



Kommentar von Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT zum Schreiben des Petitionsausschusses:


Lieber Herr Minister Remmel,

das was die Bürger und jetzt auch der Petitionsausschuss in Sachen Dichtheitsprüfung verlangen, ist eigentlich eine pure Selbstverständlichkeit:

Bevor man Milliiarden ausgibt und erst recht wenn diese Milliarden von Bürgern bezahlt werden sollen, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Prüfung der Sinnhaftigkeit einer derartigen Maßnahme!

Je mehr sich jedoch die Landtagsabgeordneten (übrigens aller Fraktionen!) mit Ihrem Lieblingsprojekt Dichtheitsprüfung beschäftigen, desto mehr Zweifel am Sinn haben diese offenbar daran. Die Parlamentarier erkennen, wie berechtigt der gewaltigte Bürger-Protest ist und mit welcher Ignoranz die verantwortlichen Regierungsmitglieder darüber hinweg gehen!..

Vielleicht lernen Sie und Ihre Ministeriums-Mitarbeiter aus dem Schreiben des Petitionsausschusses etwas.
Bevor man
zur Freude der Kanal-Branche ein milliardenschweres Umsatzprogramm (Dichtheitsprüfung) durchpeitscht, sollte man erst einmal objektiv die sachliche Notwendigkeit prüfen.

Prüfen sollte man ebenfalls, ob überhaupt noch die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung anwendbar ist. Mehrere Rechts-Experten warnen: Sie verstosse gegen Bundesrecht (siehe Bericht unten). Sie schweigen dazu und haben seit Wochen vier an Sie persönlich gerichtete Fragen der INTERESSENGEMEINSCHAFT bis heute nicht beantwortet.

HERR REMMEL, wenn man Ihre Arbeit bei der Dichtheitsprüfung mit einer Schulnote bewerten müsste:
Es wäre eine glatte 6! Versetzung (Weiterarbeit) gefährdet...


Die INTERESSENGEMEINSCHAFT bleibt weiter am Thema dran.



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17.Juni 2011

++ Politiker schlägt Alarm +++ Dichtheitsprüfung bringt nichts für die Umwelt +++ Aber:

"HAUSBESITZERN DROHT EINE EXISTENZ- GEFÄHRDENE KOSTENLAWINE"


(Düsseldorf) Mit einem neuen Erlass versucht Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die höchst umstrittene Dichtheitsprüfung zu retten. Weiter schweigt er allerdings zu den vier unbequemen Fragen der INTERESSENGEMEINSCHAFT (siehe Bericht unten), ob die NRW-Regelung zum Rohrtest überhaupt noch anwendbar ist. Mehrere Rechts-Experten sagen mittlerweile: Sie verstosse gegen Bundesrecht!

Umweltminister Remmel interessiert offenbar wenig der gewaltige Protest der mehr als drei Millionen betroffenen Grundeigentümer in NRW. Andere Politiker warnen dagegen massiv vor dem Rohrtest. Die INTERESSENGEMEINSCHAFT veröffentlicht den Apppel von Uwe Gellrich (DIE LINKE, Kreisverband Borken, Basisgruppe Heek). Er schreibt an alle Hausbesitzer:

"
Ein Unsinns, der in den nächsten Monaten über ganz Deutschland hereinbrechen kann. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz vom 1. März 2010 droht allen Hausbesitzern in Deutschland eine existenzgefährdende Kostenlawine, die in NRW bereits mit Prüfungs- und Sanierungszwang der privaten Abwasserleitungen rollt. Wenn hier nicht ein deutliches Stopp-Signal gesetzt wird, dann kommen auf die Bürger in ganz Deutschland Kosten in einer Höhe zu, die alles bisher Dagewesene weit in den Schatten stellen.

Die Schätzungen rangieren je nach Annahmen alleine für NRW bei 30 - 120 Milliarden Euro. Die Behörden in NRW setzen das Landeswassergesetz §61a in vielen Kommunen bereits mit rücksichtsloser Härte durch.

Genauso wie bei dem Benzin-Kraftstoff E10 handelt es sich hierbei um reinen Öko-Fundamentalismus ohne erkennbaren Nutzen bei gigantischen Kosten. Im Internet kann man nachlesen, wie hoch die Wellen zum Thema Dichtheitsprüfung derzeit schlagen.

Für den Bund fehlt derzeit noch die angekündigte bundeseinheitliche Durchführungsverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz, die ggf. dann auch für NRW bindend würde.
Wenn für die Thematik keine ausreichende Öffentlichkeit hergestellt werden kann, wird sich die NRW-Regierung, stellvertretend für das bevölkerungsreichste Land, mit ihren rigiden Vorschriften zur Durchführung der Prüfungen und mit ihrem unbedingten Sanierungszwang wieder einmal in verschwiegenen Zirkeln durchsetzen und wir alle stehen vor vollendeten Tatsachen. Betroffen von den Zwangsmaßnahmen sind zahlenmäßig vor allem Rentner, ältere Witwen, junge Familien, die gezwungen werden, teure und risikoreiche Sanierungen ihrer Abwasserleitungen durchzuführen, die im Hinblick auf die Umwelt nichts bringen, wie diverse Studien eindeutig belegen. Viele können das nicht leisten. Hier geht es um Existenzen und die wirklich Verzweifelten gehen nicht an die Öffentlichkeit.

Für jeden Einzelnen ist es eine Lotterie, bei der er nur verlieren kann. Wenn er Glück hat, bleibt es bei den Prüfungskosten in insgesamt vierstelliger Höhe.

Wenn nicht, dann kann er sich für viele Jahre auf einer Baustelle einrichten, die für ihn und seine Familie vielleicht nie wieder ein lebenswertes Heim sein wird.
Es gibt kein grabenloses Sanierungsverfahren, für das ein Fachbetrieb ausreichend lange Garantien übernimmt. Jedes Haus, in dem Keller- oder Erdgeschoss aufgemeißelt wird, ist mindestens für viele Wochen unbewohnbar und danach nur noch eingeschränkt.

Der ganze Nervenkitzel wiederholt sich alle 20 Jahre und das für Maßnahmen, die nachweislich keinen Nutzen für die Umwelt bringen."


Bürgermeinungen:

Erich Müller aus Minden schrieb der INTERESSENGEMEINSCHAFT: "Herrn Remmel wird der Boden heiß, ansonsten würde er nicht einen solchen Eil-Erlass rausjagen. Und das noch ganz schnell vor einer am 6. Juli um 13 Uhr anberaumten Expertenanhörung: Ausserdem vermisse ich noch eine Publikation des genauen Wortlauts dieses ominösen Erlasses, für weitergehende Hinweise bin ich dankbar! Ich bin gespannt, wie die ersten Klagen gegen die Gültigkeit des §61a LWG in NRW ausgehen werden. Da Herr remmel sich nachvollziehbarerweise nicht dazu äußert, müssen das die Gerichte tun. An Herrn Finkbeiner: Hier wartet jetzt weitere Arbeit auf Sie, Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!



SCHREIBEN AUCH SIE UNS IHRE MEINUNG:

  • Was halten Sie von der Dichtheitsprüfung? Wie finden Sie das Verhalten von Minister Remmel keine Stellung zu beziehen, ob die NRW-Regelung zum Rohrtest nicht gegen Bundesrecht verstößt?


Nutzen Sie für Ihren Beitrag gerne unser KONTAKT-Formular oder schicken eine E-Mail an info@buerokratie-irrsinn.de



Aktualisierung:

  • Die LINKEN im Düsseldorfer Landtag fordert Aussetzung der Dichtheitsprüfung. Infos von der Homepage der Fraktion - MEHR


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9.Juni 2011

Heftiger Bürgerprotest nach fragwürdigem Antrag von Landtagspolitikern zur Dichtheitsprüfung:

"NRW-Bürgern sollen im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet Sonderlasten aufgebürdet werden!"


(Düsseldorf) Die Politiker von CDU, SPD und Bündis90/Die Grünen im Düsseldorfer Lantag scheint offenbar wenig zu interessieren, ob die NRW-Regelung zum höchst umstrittenen Zwangs-Rohrtest überhaupt noch anwendbar ist oder ob sie gegen Bundesrecht verstößt.
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In einem gemeinsamen Antrag bekennen sie sich zum
„Ziel einer landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfung" und bitten die Landesregierung mehrere Positionen umzusetzen.

Juristen finden für die NRW-Regelung zum Rohrtest seit Mai dagegen nur Worte wie: "Rechtswidrig", "Verfassungsrechtlich höchst umstritten" (siehe Berichte unten). Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) schweigt bislang lieber dazu und auch die Landtagsabegordneten übergehen das Thema einfach. Jetzt gibt es eine bemerkenswerte Allianz zwischen SPD, Bündis90/Die Grünen und CDU.

Erstaunlich ist, dass sich in dem
Papier der Politiker Formulierungen finden, die auch Werbe-Sprüche der Kanal-Branche zur Dichtheitsprüfung sein könnten.

Nach den gewaltigen Bürgerprotesten soll jetzt auch die Kanal-Branche hinter den Kulissen mächtig wirbeln. Geht es für doch um ein gigantisches Konjunkturpaket. In Zahlen:
Mehr als 40 Milliarden Euro (Quelle: Infodienst „Wasser und Grundstück“) sollen Hausbesitzer in NRW für die Dichtheitsprüfung aufbringen – im Durchschnitt soll jeder mit Kosten von mindestens 6.000 Euro belastet werden!

In ihrem Antrag an die Landesregierung schreiben die Damen und Herren Politiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

„Zudem ist für die Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung, dass der Aufwand einer vorgeschriebenen Maßnahme zum Schutz der Umwelt in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Nutzen steht und von den Betroffenen auch tatsächlich zu bewältigen ist."


Von den Nöten, in die gerade ältere Menschen oder junge Familien durch diese hohen Kosten gestürzt würden, ganz abgesehen:

Experten haben längst aufgezeigt, dass
die Dichtheitsprüfung wenig für die Umwelt bringt! Nicht einmal Wissenschaftler können derzeit verlässliche Aussagen machen, ob überhaupt eine Gefahr von privaten Abwasserleitungen für das Grundwasser gegeben ist. Fachleute weisen nämlich darauf hin, dass Defekte sich im Erdreich praktisch selbst abdichten (Kolmation).

Die Politiker schreiben in ihrem Antrag auch: „Sauberes Wasser ist ein elementares Grundbedürfnis für jeden Menschen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht sauberes Grundwasser und Trinkwasser.“

Kein Wort der Politiker dazu, was viele Bürger bei der Dichtheitsprüfung besonders aufregt. Auszug aus einem der vielen Schreiben, welche die INTERESSENGEMEINSCHAFT erreichten: „Wir werden unter Generalverdacht gestellt, dass unsere Leitungen undicht sind. Aber die Bauern können nach einem aktuellen Bericht des Spiegels jedes Jahr 200 Millionen Tonnen hoch konzentrierte Gülle direkt auf die Felder kippen."

Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT
, hat wenig Verständnis für das Agieren der Landtagspolitiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: "Die Länder haben sich im Rahmen der Förderalismusreform darauf verständigt, dass der Bund für Abwasserleitungen zuständig ist. Und dennoch will Nordrhein-Westfalen jetzt einen Alleingang machen." Mit dem Antrag könne man leider nur eins machen: Ab in den Papierkorb!

Heueberger bringt die Klientel-Politik zugunsten der Kanal-Branche auf den Punkt:
"NRW-Bürgern sollen im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet Sonderlasten aufgebürdet werden!"


Update 13.Juni 2011:

Auswahl von Bürgerstimmen zu dem Vorhaben von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen:

  • Jörg Kröger: "Rot, Grün und Schwarz haben in NRW einen ganz faulen Kompromiss getroffen, der immer noch meilenweit entfernt ist von dem, was der informierte Bürger an Dichtheitswahn zu ertragen bereit ist. Wenn man von einem Misthaufen ein paar Löffel herunter nimmt, wird aus dem Rest kein Teig für den Sonntagskuchen, es bleibt Mist."


  • Frau Werner: "Es zeigt sich leider wieder mal, wie wenig die Fraktionen von SPD, CDU und Grüne im Landtag begriffen haben. Das die Sanierung der privaten Abwasserkanäle dringend benötigt wird, behaupten vor allem die Kanalsanierungsbranche und deren Verbände gerne.... Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beweis, daß unsere privaten Abwasserrohre das Grundwasser verunreinigen. In Deutschland fallen jährlich rund 200 Millionen Tonnen hochkonzentrierte Gülle an, die auf die Felder aufgebracht werden. Dazu kommt ein Gülletourismus aus Holland der gerade die Grenzgebiete in NRW stark belastet. Klärschlämme, Streusalze, Friedhöfe, "vergessene" Deponien ... alles kein Problem ... aber der Haarriss in der privaten Abwasserleitung, der muss gefunden werden."


Den gesamten Text von Frau Werner können Sie unter BÜRGER-STIMMEN lesen!

Gerne können auch Sie uns Ihre Meinung mitteilen.
Einfach das KONTAKT-Formular oder die Email
info@buerokratie-irrsinn.de nutzen

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8.Juni 2011

Auch "Haus & Grund" hält NRW-Dichtheitsprüfung für "verfassungsrechtlich höchst bedenklich"

MINISTER REMMEL GERÄT WEITER UNTER DRUCK

(Düsseldorf) Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) schweigt. Bis heute hat er die vier unbequemen Fragen der INTERESSENGEMEINSCHAFT zur NRW-Regelung der Dichtheitsprüfung nicht beantwortet.

Jetzt schrieb uns ein „Haus&Grund“-Anwalt:
„Wir gehen wie sie davon aus, dass die Regelung des Paragraphen 61a LWG NRW verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist und die Zuständigkeit des Bundes gegeben sein dürfte.“

Rechtsanwalt Volker Steffen von „Haus & Grund Oberberg e.V.“ kündigte an, er wolle jetzt –wie auch bereits die INTERESSENGEMEINSCHAFT- versuchen, den Umweltminister auf die „Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung“ in NRW zum Rohrtest anzusprechen.


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1.Juni 2011

NRW-Dichtheitsprüfung nach Bericht der INTERESSENGEMEINSCHAFT vor dem AUS?

VIER UNBEQUEME FRAGEN FÜR MINISTER REMMEL

(Düsseldorf) Überall in Nordrhein-Westfalen protestieren Bürger gegen die umstrittene Dichtheits- prüfung. Jetzt gerät das Umweltministerium noch mehr unter Druck. Rechts-Experte Rolf Finkbeiner hatte bei der Veranstaltung "3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung" aufgezeigt: "Die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung ist rechtswidrig!" (siehe Bericht unten vom 25.Mai).

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hakt jetzt bei Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) nach und schickte ihm diese vier Fragen, welche nun die Bevölkerung in NRW bewegen:

1. Teilt das Umweltministerium NRW die Auffassung, dass die §§ 60,61 WHG die Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und deren Selbstüberwachung vorschreibt?

2. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass nach LWG NRW unterschiedliche Regelungen zu privaten Abwasseranlagen (§ 61a) und öffentlichen Abwasseranlagen (§§ 61, 58) bestehen?

3. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass die NRW-Regelungen von den Regelungen des WHG insofern abweichen (Art. 72 Abs.3 Nr.5 GG)?

4. Teilt das Umweltministerium die Auffassung, dass § 61a LWG seit 1.März 2010 vor diesem Hintergrund nicht mehr anwendbar ist?

DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT ist gespannt auf die Antworten des Ministers und berichtet dann weiter.

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25.Mai 2011

Rechts-Experte hat die schönste Nachricht für alle Hausbesitzer:

"NRW-REGELUNG ZUR DICHTHEITSPRÜFUNG
IST
RECHTSWIDRIG!"


Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner berichtet bei der Veranstaltung "3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung"
in den Dortmunder Westfalenhallen, dass die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung rechtswidrig sei


(Nordrhein-Westfalen) Bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung geht es um richtig viel Geld. Und immer mehr stellt sich jetzt die Frage: Wie objektiv informieren uns eigentlich die Bürokraten und die Politiker in Gemeinde- oder Stadtverwaltungen? Wie befangen sind unsere Damen und Heren Politiker in Wirklichkeit und für wessen Belange setzen sie sich ein? Überall in Nordrhein-Westfalen hören Bürger immer wieder, man müsse gar nicht über den Sinn oder Unsinn des teuren Rohrtestes diskutieren, weil die Dichtheitsprüfung schließlich im Landesgesetz festgeschrieben sei. Jetzt diese Nachricht: Die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung (in § 61a LWG-NRW) ist schlicht rechtswidrig!

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hatte den renommierten Bürger-Anwalt Rolf Finkbeiner gebeten, sich einmal mit der Rechtslage im größten deutschen Bundesland zu beschäftigen. Sein vernichtendes Urteil: "
Der immer wieder bei der Dichtheitsprüfung bemühte § 61a LWG-NRW weicht von Bundesrecht ab, obwohl dies durch Artikel 72 Abs.3 Nr.5 des Grundgesetzes für abwasseranlagenbezogene Regelungen ausgeschlossen ist. Eine gerichtliche Überprüfung würde nach meiner Auffassung ergeben, dass die entsprechende Regelung nicht (mehr) anwendbar ist."

Zur Begründung weist der Rechtsexperte darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit Wirkung ab 1.März 2010 durch die Neu-Regelungen in den §§ 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu den Abwasseranlagen und zur Überwachung derselben, entschieden habe, dass
öffentliche und private Abwasseranlagen einheitlichen Regelungen unterliegen.

Unter Verstoß gegen diese Grundentscheidung des Bundesgesetzgebers enthalte das Landeswassergesetz-NRW jedoch in den §§ 61 und 61a LWG unterschiedliche Regelungen für öffentliche und private Abwasseranlagen, was eine unzulässige Abweichung von Bundesrecht darstelle, welches von dieser Unterscheidung ja gerade Abstand genommen habe.

Was für eine klatschende Ohrfeige für die vielen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen, die ihren Bürgern genau das Gegenteil erzählt hatten.
Haben diese sich vielleicht gar nicht selbst schlau gemacht? Haben Sie nur die bereitwillig von der Kanal-Branche zur Verfügung gestellten Informationen weitergereicht?

Die Nachricht ist aber auch ein Armutszeugnis für das Umweltministerium von NRW, dass auffällig unkritisch für die Dichtheitsprüfung trommelt.

Von den Politikern einmal ganz zu schweigen. Nach den massiven Bürgerprotesten wollten sie maximal ein wenig an den Rahmenbedingungen der NRW-Dichtheitsprüfung herum doktern. Im Kern wollen sie der Kanal-Branche aber weiter das milliardenschwere Konjunkturprogramm zulasten der Bürger ermöglichen.

Horst Heuberger, Sprecher der INTERESSENGEMEINSCHAFT:
"Politiker in NRW sollten sich bewusst machen, dass nicht eine Klientelpolitik für die in NRW sehr starke Kanal-Branche, sondern ein am Allgemeinwohl der Bürger orientierten Handeln angesagt ist. Sonst sollten sie ihr Amt als Volksvertreter gegen einen Job als Lobbyisten tauschen. Das wäre dann ehrlicher."

Damit auch die Kanal-Branche informiert ist, nahm die INTERESSENGEMEINSCHAFT auch gerne eine Einladung zur
Veranstaltung "3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung" in der Dortmunder Westfalenhallen (25. und 26.Mai) an. Rechtsanwalt Finkbeiner stellte dort erstmals der Öffentlichkeit seinen vielbeachteten Vortrag zur Rechtslage in NRW vor und erläuterte außerdem das Thema Dichtheitsprüfung aus Bürgersicht.


xDAS VIDEO DER REDEx

Zum STARTEN unter dem Video auf die erste Taste links klicken!


HIER die Rede von Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner zum Ausdrucken als PDF-Dokument
(Die INTERESSENGEMEINSCHAFT dankt der Bürgerin aus NRW für die Fleißarbeit)


SEHEN SIE DAZU AUCH:

  • Der peinliche Rapport des Sachbearbeiters aus dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium - MEHR



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8.Mai 2011

Dichtheitsprüfung -nicht wie angekündigt- am 11.Mai Thema im Umweltausschuss des Landtags von NRW

WELCHE ROLLE SPIELT CDU-MANN ORTGIES?

(Düsseldorf) Eine Internetabstimmung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) zeigte gerade erst, dass den Bürgern in Nordrhein-Westfalen kaum ein Thema so von Bedeutung ist, wie die umstrittene Dichtheitsprüfung. Doch was machen unsere Volksvertreter? Einige reden, ohne sich vorher sachkundig gemacht zu haben, andere geben unbeirrt nur die Parolen der Kanal-Branche zum Besten, andere versuchen den nach Ansicht von Experten wenig sinnvollen Rohrtest offenbar lieber ganz totzuschweigen. Im Blickpunkt: der Umweltausschuss und sein dortiger Vorsitzender der CDU.

Die SPD fragt nun in einer Pressemitteilung:
"Warum ist Dichtheitsprüfung nicht wie angekündigt Thema im Umweltausschuss?". Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Angela Lück und Inge Howe (Kreis Minden-Lübbecke) kritisieren den CDU-Umweltausschussvorsitzenden Friedhelm Ortgies.

Die SPD-Pressemitteilung vom 7.Mai 2011 im Wortlaut:

"Am 11. Mai tagt der Umweltausschuss des Landtags NRW. Es geht dabei um die Tagesordnungspunkte Landwirtschaft, Senne und Umweltzonen – sämtlich auf Antrag der CDU- Landtagsfraktion. Doch ein Thema fehlt: die Diskussion über die Dichtheitsprüfung und das Landeswassergesetz. Dabei sorgt der Kanal- TÜV gerade in den Landkreisen Herford und Minden- Lübbecke für Verunsicherung bei den Bürgern.

Bereits am 31. März habe der CDU- Umweltausschussvorsitzende Friedhelm Ortgies in einer Pressemitteilung angekündigt, der Ausschuss wolle sich am 11. Mai mit der Thematik befassen.
Weit gefehlt – den Tagesordnungspunkt Dichtheitsprüfung sucht man vergeblich. „Warum setzt Herr Ortgies seine Ankündigungen nicht um“, fragt die heimische Landtagsabgeordnete Angela Lück, ebenfalls Mitglied im Umweltausschuss.

Gleichzeitig fragt sie, was Ortgies eigentlich wolle. Die CDU- Landtagsfraktion hat einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem sie sich unter Punkt 1 zur landesweiten Dichtheitsprüfung bekennt.
„Als Ausschussvorsitzender redet er viel, handelt aber nicht, obwohl er die Tagesordnung festlegt und das Thema hätte aufnehmen können“, kritisiert auch Inge Howe, SPD- Landtagabgeordnete aus dem Kreis Minden- Lübbecke.

„Wir streben Änderungen an“, unterstreichen Lück und Howe. Dabei erhalten sie Unterstützung von ihrem Kollegen André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion anlässlich eines Wahlkreistermins. „Auch
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sprach sich in einer Internetdebatte mit den Gegnern der Prüfung für eine Härtefallregelung und Schadensklassen aus und schlug vor, dass die Städte bei den Kamerafahrten in öffentlichen Kanälen die privaten Kanäle gleich mitprüfen sollten“ so Stinka.

„Die Bürger hier in Ostwestfalen- Lippe erwarten Klarheit“, erklären Lück und Howe, die als eine der ersten Landtagsabgeordneten auf Probleme bei der Umsetzung der Kanal- Prüfung hingewiesen haben. Sie haben kein Verständnis dafür, dass nun auf Zeit gespielt werde soll.
„Wir unterstützen den Korrekturwunsch der Ministerpräsidentin und erwarten von Ortgies zügigeres Handeln“, so Stinka, Howe und Lück abschließend."

* Fettungen durch INTERESSENGEMEINSCHAFT



Kommentar der INTERESSENGEMEINSCHAFT:
Die Politik spielt auf Zeit und verspielt immer mehr ihr Vertrauen bei den Bürgern. Wer die Sorgen der Bürger nicht ernst nimmt und offenbar nur eine Klientel-Politik betreibt, ist kein Volksvertreter, sondern Lobbyist.

Experten haben bei der Dichtheitsprüfung klar aufgezeigt:
die Dichtheitsprüfung bringt wenig für die Umwelt,
spült
aber Milliarden in die Kassen der Kanal-Branche.

Politiker tun gut, sich einmal mit den Fakten zu beschäftigen und nicht vor Ratlosigkeit zu schweigen.
Bei der Dichtheitsprüfung gibt es nur eins:
DER SOFORTIGE STOPP DES KONJUNKTUR-PROGRAMMS FÜR DIE KANAL-BRANCHE!

Andere Bundesländer (wie beispielsweise das benachbarte Niedersachsen) zwingen ihre Bürger nicht zu dem umstrittenen Rohrtest.
Liebe Politiker in NRW gibt Euch das nicht zu denken ???


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